Arbeitssicherheit
Sicherheitsfachkraft
Aufgaben der Sicherheitsfachkraft sind die Beratung und Unterstützung der Geschäfts- und Betriebsleitung, der Sicherheitsvertrauensperson (SVP), der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in den nachstehenden Bereichen:
- In allen Fragen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
- Beurteilung von Gefahren am Arbeitsplatz – gemeinsam mit Arbeitnehmerinnen, SVP, Belegschaftsorganen und Arbeitsmediziner
- Ermittlung und Untersuchung von Arbeits- und Beinaheunfällen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit
- Umsetzen der Ergonomie am Arbeitsplatz (z.B. Gestalten von Bildschirmarbeitsplätzen usw.)
- Beratung der Geschäftsleitung und der Mitarbeiter bzgl. Maßnahmen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz
- Unterweisung und Information über Gefahren und Belastungen am Arbeitsplatz, sowie Maßnahmen zur Verringerung und Vermeidung derselben
Baukoordination
- Überwachung und Beratung zur Baustellensicherheit gem. BauKG